Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es eine Vielzahl an Bestimmungen und Vorschriften zu beachten. Die wichtigste Frage vorab ist, ob Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee eine Gewerbeberechtigung benötigen bzw. wie Sie diese Berechtigung erlangen. Der nächste Schritt ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Diese hängt von verschiedensten Faktoren ab (wie z.B. Zusammenarbeit mit Partnern, rechtliche Rahmenbedingungen). Zu guter Letzt müssen Sie auch diverse Meldevorschriften (Finanzamt, Sozialversicherung, Gewerbebehörde,..) einhalten. Die österreichische Rechtsordnung kennt folgende Möglichkeiten ein Unternehmen zu betreiben: Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige und äußerst komplexe Entscheidung. Viel wichtiger als die steuerlichen Überlegungen sind dabei meist sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche Kriterien. Ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft ist einfach und schnell gegründet. Es gibt kein gesetzlich erforderliches Mindeststammkapital und auch keine Mindest-Ertragsteuern. Allerdings ist die Basis für die Einkommensteuer immer der gesamte erwirtschaftete Gewinn, gleichgültig ob dieser entnommen oder im Unternehmen belassen wird. Auch haften Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft (mit Ausnahme der Kommanditisten) immer unbeschränkt (d.h. mit Ihrem Firmen- und Privatvermögen). Die Rechtsnormen bei Kapitalgesellschaften sind wesentlich umfangreicher. Andererseits ist die Gründung von Kapitalgesellschaften mit wesentlich mehr Aufwand und Kosten verbunden. Selbst in Verlustjahren müssen Mindest-Ertragsteuern bezahlt werden. Weiters ist bei Gründung die Einzahlung eines Mindeststammkapitals erforderlich. Der Erfindungsreichtum des Gesetzgebers kennt diesbezüglich kaum Grenzen! Die Umsatzsteuer ist von jedem Umsatz den Sie von Kunden erhalten einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer die Ihnen von anderen Unternehmern (z.B. von Ihren Lieferanten) in Rechnung gestellt wird, können Sie als sogenannte Vorsteuer abziehen. Das klingt zwar im ersten Moment ganz einfach; aufgrund der vielen Sonderbestimmungen und Ausnahmen ist die Umsatzsteuer aber sicher eine der komplexesten Steuermaterien in Österreich. Vorweg: Beide Steuern sind sogenannte Ertragsteuern. Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft zahlen Einkommensteuer; die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegen der Körperschaftsteuer. Basis für diese Steuern ist jeweils das Einkommen. Das Einkommen setzt sich aus dem Unternehmensgewinn sowie aus sonstigen steuerpflichtigen Einkünften (wie z.B. Nichtselbständige Arbeit, Spekulationsgeschäfte, Kapitalvermögen, Vermietungseinkünfte etc.) zusammen.
> Was muss ich bei der Gründung eines Unternehmens beachten?
> Welche Rechtsformen gibt es in Österreich?
> Welche Rechtsform ist für mich die richige?
Bei der Wahl der Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zugezogen werden.> Welche Vor-/Nachteile hat ein Einzelunternehmen / Personengesellschaft?
Da kein Notariatsakt erforderlich ist, ist die Gründung auch wesentlich kostengünstiger.> Welche Vor-/Nachteile hat eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)?
Im Streitfall kann daher sehr oft auf die grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen werden.
Aus steuerlicher Sicht ist eine Kapitalgesellschaft besonders dann sinnvoll, wenn Gewinne „thesauriert“ (also nicht entnommen) werden sollen. Denn nicht entnommene Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften geringer besteuert. Auch die Haftung ist im Regelfall auf das Firmenvermögen beschränkt.> Welche Steuern muss ich als Unternehmer bezahlen?
Daher gilt: Welche Steuern Sie bezahlen müssen, hängt ganz davon ab, welche Art von Unternehmen Sie betreiben. Die 2 wichtigsten Steuerarten für Unternehmer sind aber mit Sicherheit die Umsatzsteuer sowie die Ertragsteuern (Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer).> Wovon muss ich Umsatzsteuer bezahlen?
> Wovon muss ich Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer bezahlen?